THG-QUOTE - JÄHRLICHE PRÄMIE BEANTRAGEN

Jetzt bis zu 410€ THG-Prämie sichern!

Mit der THG-Prämie profitieren Halter von Elektrofahrzeugen (ausgenommen Hybrid-Fahrzeuge). Die jährliche Prämie können Sie ganz bequem hier beantragen. Sichere und Garantierte Auszahlung!

  • In weniger als 2 Minuten

Schnelle Auszahlung

Nach erfolgreicher Übermittlung und Bearbeitung wird Ihnen sofort die Prämie ausbezahlt.

Höchste Quotenerlöse

Sie erhalten immer die höchste Prämie die wir für Sie ermitteln können.

Automatische Abwicklung

Ihr Antrag für die Anerkennung Ihrer THG-Quote, wird automatisch an das Umweltbundesamt weitergeleitet.

FRAGEN & ANTWORTEN

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

  • Für Ihre Registrierung benötigen wir nur Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten, Auszahlungsdaten und ein Foto oder Scan beider Seiten des aktuellen deutschen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) für Ihr rein batterieelektrisches Fahrzeug.
  • Ja, Sie können sich als Firma registrieren und genauso profitieren wie private Halter*innen. Wähle Sie dazu bei der Registrierung die Anmeldefunktion für Firmen.
  • Ja, wenn Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Halter*in des eFahrzeugs bzw. der eFahrzeuge eingetragen sind.

  • Nein, nur Halter*innen eines rein batterieelektrischen Fahrzeuges können im Rahmen der gesetzlichen THG-Quote profitieren.

  • Die gesetzliche THG-Quote beschränkt sich auf rein batterieelektrische Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind und über eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verfügen.

    Ihr Fahrzeug muss dementsprechend in Deutschland zugelassen sein, damit Sie die Prämie beantragen können.
  • Alle Anträge werden jeweils bis zum 1. des Folgemonats eingereicht. In den nachfolgenden Jahren geschieht die Einreichung immer zum 01.01. des jeweiligen Jahres.

    Bezogen auf den  Auszahlungszeitpunkt  sind wir abhängig von der Bearbeitungsdauer der Behörden, daher können wir kein konkretes Auszahlungsdatum garantieren. Es kommt aktuell aufgrund des hohen Andrangs bei der Behörde zu Verzögerungen in der Bearbeitung.

    Wir rechnen momentan mit einer Rückmeldung der Behörde binnen 6 - 12 Wochen nach Einreichung. Wir gehen davon aus, dass sich die Bearbeitungszeit der Behörde mit Etablierung der Abläufe künftig beschleunigen wird.
  • Für Privatpersonen gilt: Bei dem Erhalt von THG-Prämien für eFahrzeuge aus dem Privatvermögen handelt es sich um nicht steuerbare Leistungen. Diese Prämien unterliegen daher nicht der Einkommensteuer.

    Für Unternehmen gilt: Sofern das eFahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, stellen die THG-Prämien bei der ertragsteuerlichen Beurteilung Betriebseinnahmen dar und sind als Teil des Gewinns steuerpflichtig.

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